Arbeitsrecht für Personalräte

    kurz & bündig:

    • Sie benötigen Schulungen und Vorträge im Bereich des speziellen Landespersonalvertretungsrechts?
    • Sie möchten ihre umfangreichen Beteiligungs- oder Anhörungsrechte durchsetzen?
    • Sie möchten eine Dienstvereinbarung abschließen?
    • Sie benötigen Unterstützung bei der Durchführung des Einigungsstellenverfahrens?

    Wir beraten die Personalräte sowie ihre Stufenvertretungen seit vielen Jahren in allen Bereichen des Bundespersonalvertretungsgesetzes und den Personalvertretungsgesetzen der Länder. Wir helfen den Personalräten dabei, ihre umfangreichen Beteiligungs- oder Anhörungsrechte im tatsächlichen Umfang zu erkennen und durchzusetzen.

    In enger Zusammenarbeit mit den betreuten Gremien entwerfen oder überprüfen wir Dienstvereinbarungen mit dem Dienststellenleiter, die die Rechte der Beschäftigten dauerhaft regeln und sichern. Auch die diesbezüglichen Verhandlungen mit den Dienststellenleitern führen oder begleiten wir für Sie.

    Für Personalräte bieten wir Schulungen und Vorträge im Bereich des speziellen Landespersonalvertretungsrechts an.

    Wir übernehmen Ihre Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren, sowie in den gegebenenfalls zu bildenden Einigungsstellen.