kurz & bündig:
Die Beratung und Vertretung von Betriebsräten stellt einen Schwerpunkt unserer Kanzlei dar. Seit vielen Jahren sind wir für Betriebsratsgremien insbesondere in den Bereichen Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten und Gestaltung oder Prüfung von Betriebsvereinbarungen tätig.
Oft sehen sich Betriebsräte im Rahmen der Durchsetzung ihrer Rechte einer Übermacht des Arbeitgebers gegenüber, welcher regelmäßig rechtlich beraten und vertreten wird. Wir beantworten Ihre kollektivrechtlichen Fragen und sorgen dafür, dass Sie als Betriebsrat dem Arbeitgeber umfassend informiert und vorbereitet gegenübertreten und die Rechte der Mitarbeiter durchsetzen können. Wir bieten auch Vorträge und Schulungen zu zahlreichen betriebsratsrelevanten Themen an.
Wir beraten und vertreten Betriebsräte außergerichtlich, in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ggf. bis zum Bundesarbeitsgericht und in Einigungsstellen. Auch bei der Suche nach geeigneten Einigungsstellenvorsitzenden unterstützen wir unsere Betriebsräte.
Im Falle von Betriebsschließungen oder Teilschließungen führen wir seit Jahren erfolgreich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen durch und unterstützen das Betriebsratsgremium umfassend bezüglich der weiteren Strategie und Verhandlungstaktik. Wir zählen Betriebsräte namhafter Unternehmen und Konzerne zu unseren Mandanten und betreuen diese auch dauerhaft.
Soweit gewünscht, arbeiten wir hierbei in enger Abstimmung mit der jeweils zuständigen Gewerkschaft zusammen.