kurz & bündig:
Im individuellen Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Aus Überzeugung sind wir hierbei ausschließlich auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig und unterstützen dies insbesondere bei folgenden Themen:
+ Überprüfung aller rechtlichen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses
+ Kündigungen
+ Abfindungen
+ Befristung von Arbeitsverträgen
+ Ansprüche aus Tarifvertrag und Ausschlussfristen
+ Versetzung durch den Arbeitgeber
+ Ein- oder Umgruppierung (Öffentlicher Dienst)
+ Urlaubsansprüche
+ Überstunden
+ Weihnachtsgeld und sonstige Zulagen
+ Arbeitnehmerüberlassung
+ Scheinselbständigkeit
+ Niedriglohn und Mindestlohngesetz
+ Überprüfung von Arbeitszeugnissen
+ Überprüfung oder Erstellung von Aufhebungsverträgen
Bitte beachten Sie, dass für die Geltendmachung von Ansprüchen im Arbeitsrecht oftmals gesetzliche, tarifliche oder arbeitsvertragliche (Ausschluss-)Fristen eingehalten werden müssen. Beispielsweise muss nach Erhalt einer Kündigung hiergegen innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingelegt werden, sonst wird diese automatisch wirksam. Daher raten wir dringend, sich möglichst unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen. Gerne können Sie uns auch diesbezüglich vorab telefonisch kontaktieren.