Rechtsanwalt Ewald Bartl / Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Tätigkeitsschwerpunkte:

    • Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte)
    • Betriebsverfassungsrecht
    • Kündigungsschutzrecht
     • Sozialplan
    • Personalvertretungsrecht
    • Beschäftigtendatenschutz

     

    Ewald Bartl

     

    Rechtsanwalt Ewald Bartl, ist seit 1987 als Anwalt niedergelassen. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. 
    Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften und führt Lehrgänge für Betriebsräte und Personalräte durch.

     

    Rechtsanwalt Bartl ist Mitglied

    • in einer DGB-Gewerkschaft
    • im Verband demokratischer Juristinnen und Juristen, VDJ
    • im Deutschen Anwaltverein, DAV
    • in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
    • im Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., RAV
    • im Deutschen Arbeitsgerichtsverband, DArbGV


     

    Publikationen

     

     

     

     
    • Mitautor in Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath (Hrsg.), Handkommentar Arbeitsrecht, 5. Auflage Nomos Verlag 2022. Kommentierungen zu Teilen des Arbeitszeitgesetzes.
      
    • 5 Gründe für die Arbeitsgerichtsbarkeit: Warum sollten personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren den Arbeitsgerichten zugewiesen werden? Der Personalrat 10/2021 Ab Seite 26
      
    • Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder bei gewünschten Teilfreistellungen; Arbeitsrecht im Betrieb 9/2021, S. 48
      
    • Verpflichtet die Pandemie zur Wiederholung der Wahl? Der Personalrat-Online
      
    • Schmerzensgeld wegen Mobbing? Der Personalrat 4/2021, S. 38
      
    • Wann tariflicher Mehrurlaub verfällt; Der Personalrat 4/2021, S. 38
      
    • Ewald Bartl/Aidan Harker: Freizeitschutz, Vergütung und betriebliche Mitbestimmung bei betrieblich bedingten Reisezeiten, NZA 2020, 1669 ff.
    Basiskommentar mit Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
     
    • Mitautor in Helm/Bundschuh/Wulff (Herausgeber), Arbeitsrechtliche Beratungspraxis in Krisenzeiten, Aktuelle Fragestellungen in der Pandemie, Nomos, 2020
      
    • Die Corona-Krise als »Notfall«? Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte bleibt erhalten, Rundbrief Arbeitnehmeranwälte Nr. 45, März 2020
      
    • Durchführen von Vereinbarungen. Wenn die Dienststelle eine abgeschlossene Dienstvereinbarung nicht einhält, hat der Personalrat bisher schlechte Karten. DasBVerwG hat dem Personalrat erstmals einen Durchsetzungsanspruch zugestanden. Beitrag in Der Personalrat 4/2020, S. 28

     

     

     
    • Mitautor in Wolf Klimpe-Auerbach, Ewald Bartl, Hanna Binder, Hermann Burr, Anja Reinke, Carsten Scholz, Michael D. Wirlitsch, Basiskommentar mit Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg , 4. Auflage, September 2019
      
    • Schubert/Bartl: Mitbestimmung bei der Zuordnung von neu eingestellten Arbeitnehmern zu Rahmendienstplänen. Anmerkungen zur Entscheidung des BAG vom 22.08.2017 - 1 ABR 5/16, Zeitschrift ArbuR, 11/2018, Seite 530
      
    • NIEDERSCHRIFT - 5 Tipps zur richtigen Protokollführung. - Die Protokollierung von Betriebsratssitzungen ist für manche Betriebsratsmitglieder eine lästige Pflicht. Kommt es allerdings zum Streit vor Gericht, ist das Protokoll ein wichtiges Instrument der Beweisführung. Arbeitsrecht im Betrieb 9/2018, ab Seite 40
      
    • Das neue Datenschutzrecht kommt... und was ist mit den alten Betriebsvereinbarungen?Rundbrief Arbeitnehmeranwälte 05/2018, S. 2 ff. 
      
    • VERHINDERUNG - Teilnahme an Sitzung trotz Urlaub. - Wer Erholungsurlaub hat, ist grundsätzlich verhindert, an Sitzungen des Personalrats teilzunehmen. Doch es gibt Ausnahmen. Der Personalrat 5/2018, ab Seite 20
      
    • VERSTOSS GEGEN MITBESTIMMUNG - Nicht weiter so. - Neues Jahr, gute Vorsätze! Was ist aber, wenn der Arbeitgeber trotz gegenteiliger Beteuerungen Maßnahmen durchführt, mit denen der Betriebsrat nicht einverstanden ist? Arbeitsrecht im Betrieb 1/2016 ab Seite 54
     
    • Mitautor in Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath (Hrsg.), Handkommentar Arbeitsrecht, 4. Auflage Nomos Verlag 2016. Kommentierungen zu Teilen des Arbeitszeitgesetzes.
      
    • LAG Baden-Württemberg, Zeitlich unbegrenztes Anschlussverbot bei sachgrundloser Befristung, AiB 2014, S. 70´
      
    • LAG Baden-Württemberg; BAG, Arbeitsrecht im Betrieb auch in Zeiten des Internets!, AiB 2014, S. 70
      
    • Bartl/Romanowski, Leiharbeit, AiB 2013, S. 611
      
    • Bartl, Beteiligungsrechte nach § 99 und § 102 BetrVG, AiB 2013, S. 262
      
    • Bartl, Aufhebungsvertrag mit einem schwerbehinderten Menschen, AiB 2013, S. 90
      
    • Bartl/Romanowski: Keine Leiharbeit auf Dauerarbeitsplätzen! Beitrag in NZA 2012, 84
     
    • Mitautor in Ewald Bartl / Heinz-Günter Lang / Ewald Wehner u.a. - Mitbestimmung als Gegenmacht -Zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, VSA 2000