Suchmaschinenbetreiberin haftet für ihre falsche KI-generierte Zusammenfassung

    Gegen persönlichkeitsverletzende Angaben im Internet, die von KI generiert werden, besteht ein Unterlassungsanspruch

    Das Landgericht München hatte am 28.5.2026 zu entschieden, ob gegen eine von Google-KI generierte Zusammenfassung von Suchergebnissen ein Anspruch auf Unterlassung gegen Google besteht, wenn die Zusammenfassung unwahre, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptungen oder unzulässige Meinungsäußerungen enthält. Das Landgericht hat dies bejaht und festgestellt, dass sich KI-generierte Übersichten einer Suchmaschine von bloßen Suchergebnissen, wie sie sonst dargestellt werden, dadurch unterscheiden, dass sie eigene Inhalte generieren, also neue Aussagen schaffen. Diese sind dem Betreiber einer KI daher zurechenbar. Aus diesem Grund kann sich der Betreiber der KI nicht auf die Haftungsprivilegierungen für Hostprovider oder Suchmaschinenbetreiber nach dem Digital Services Act oder der E-Commerce-RL berufen. Er haftet daher als unmittelbarer Störer für von seiner KI generierte Übersichten, die im Rahmen von Suchanfragen angezeigt werden. Außerdem hat das Landgericht München das deutsche Recht für anwendbar angesehen, sodass es über den Rechtsstreit entscheiden konnte.

    Der Rechtsstreit wurde zwar nach Einlegung der Berufung vor dem OLG München, Az. 18 U 1744/26 Pre e, durch Vergleich beendet. Inhaltlich bleiben die Aussagen des Landgerichts München, auch im Kontext von Arbeitsverhältnissen, relevant.

    Landgericht München, Urteil vom 28.5.2026, Az. 26 O 869/26.