Das neue Datenschutzrecht kommt … und was ist mit den alten Betriebsvereinbarungen?

    Bestehende Betriebs- und Dienstvereinbarungen legen in Datenschutzfragen fast ausnahmslos das bisherige Bundesdatenschutzgesetz oder die bisherigen Landesdatenschutzgesetze zugrunde. Was geschieht mit diesen Vereinbarungen, wenn am 25.05.2018 die Datenschutz-Grundverordnung und das neue BDSG in Kraft treten? Müssen jetzt alle Vereinbarungen überarbeitet werden, und welche neuen inhaltlichen Anforderungen gelten?

    Das neue Datenschutzrecht lässt bestehende Betriebs- und Dienstvereinbarungen mit datenschutzrechtlichen Regelungen grundsätzlich nicht zum 25.05.2018 entfallen. Kollektivrechtliche Regelungen, die dem neuen Datenschutzrecht nicht voll entsprechen, können möglicherweise geltungserhaltend ausgelegt werden. Regelungslücken, die durch neue datenschutzrechtliche Anforderungen entstanden sind, können möglicherweise vorläufig durch eine Rahmen-/Übergangsvereinbarung gefüllt werden... weiterlesen