Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte in seiner Entscheidung vom 19. März 2014, dass Arbeitgeber ihren Betriebsräten selbst dann für die Betriebsratsarbeit ein Abonnement für die Zeitschrift „Arbeitsrecht im betrieb“ bezahlen müssen, wenn sie ihnen einen Internetzugang ohne Zeit- und Datenvolumenbeschränkung zur Verfügung stellen.
Den Einwand des Arbeitgebers, der Betriebsrat könne sich benötigte Informationen auch selbst im Internet heraussuchen, wies das BAG zurück. Zur Begründung verweist das BAG darauf, dass im Internet zwar umfassende Informationen über arbeitsrechtliche Probleme zugänglich seien, dies allerdings in einer unüberschaubaren Menge und Themenvielfalt. Eine Fachzeitschrift biete hingegen gezielt aktuelle und bereits aufgearbeitete Themengebiete und Informationen. Durch den Zeitschriftenbezug werde es dem Betriebsrat möglich, „einen strukturierten Zugang zu aktuellen Problemen“ finden, was alleine durch einen zur Verfügung gestellten Internetzugang nicht gewährleistet wird.
BAG Beschluss v. 19. März 2014 - Az.7 ABN 91/13